Der Bund und die Länder haben sich bei dem Treffen der Ministerpräsidentenkonferenz mit der Bundeskanzlerin am 6.6.2019 über die Fortführung der Beteiligung des Bundes an den flüchtlingsbezogenen Kosten von Ländern und Kommunen in den Jahren 2020 und 2021 in einer Größenordnung von erwarteten 3,35 Mrd. € in 2020 und 3,15 Mrd. € in 2021 geeinigt. Nach der Verständigung soll die vollständige Erstattung der Kosten für Unterkunft und Heizung für Bedarfsgemeinschaften mit Fluchtbezug auch 2020 und 2021 fortgeführt werden. Damit wird einem Hauptanliegen der kommunalen Spitzenverbände entsprochen.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 29.5.2019 entschieden, dass kreisangehörige Gemeinden vor Erlass einer Satzungsbestimmung über die Höhe des Kreisumlagesatzes nicht förmlich angehört werden müssen. Es lässt sich dem Grundgesetz nicht entnehmen, auf welche Weise der Finanzbedarf der von der Kreisumlage betroffenen Gemeinden berücksichtigt werden muss. Es obliegt daher vorrangig dem Landesgesetzgeber festzulegen, ob den Kreis bei Festlegung des Kreisumlagesatzes Verfahrenspflichten treffen und ob solchen Verfahrenspflichten Verfahrensrechte der betroffenen Gemeinden korrespondieren. Soweit derartige Regelungen fehlen, sind die Kreise in der Pflicht, ihr Rechtsetzungsverfahren derart auszugestalten, dass die genannten verfassungsrechtlichen Anforderungen gewahrt werden.
Am 27. Mai 2019 fand das 14. Hauptstadtgespräch der Freiherr-vom-Stein-Gesellschaft unter dem Titel „Gleichwertigkeitskommission auf der Zielgeraden" in Berlin statt. Auf dem Podium saßen mit dem Staatssekretär im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Dr. Hermann Onko Aeikens und dem Staatssekretär im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat Dr. Markus Kerber hochrangige Vertreter von zwei der drei Bundesressorts, die in der Gleichwertigkeitskommission den Vorsitz innehaben. Moderiert wurde die Runde von Prof. Dr. Hans-Günter Henneke, Geschäftsführendes Präsidialmitglied des Deutschen Landkreistags und Vizepräsident der Stein-Gesellschaft, der auch der Kommission als Mitglied angehört.
"Der Deutsche Landkreistag hat immer auf die Notwendigkeit einer strukturpolitischen Begleitung des Kohleausstiegs gedrängt. Insofern weist der heutige Kabinettsbeschluss in die richtige Richtung. Die Ansiedlung von Behörden, der Bau von Glasfaserleitungen, auch der Ausbau von Straßen- und Schienenwegen in den Revieren ist deshalb dem Grunde nach richtig. Dies muss auch stärker geschehen als bisher für diese Gebiete geplant. Die Vorschläge der Kohlekommission sind aber keineswegs isoliert zu betrachten. Sie müssen sich ihrerseits einbetten lassen eine Gesamtbetrachtung für Deutschland insgesamt.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat in Zusammenarbeit mit den kommunalen Spitzenverbänden auf Bundesebene im vergangenen Jahr die bundesweite „InitiativeSozialraumInklusiv" (ISI) 2018 bis 2021 gestartet. Im Rahmen dieser Initiative lobt das BMAS jährlich den mit 10.000 € dotierten Bundesteilhabepreis aus. In jedem Jahr soll ein anderer Schwerpunkt gesetzt werden. Für das Jahr 2019 ist das Thema „Inklusive Mobilität" vorgesehen.
Im Rahmen der Förderrichtlinie „Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme" hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) einen vierten Förderaufruf mit einem Volumen von 300 Mio. € veröffentlicht. Die zum 11.5.2019 aktualisierte neue Förderrichtlinie sieht eine Erweiterung des Fördergegenstands und eine erweiterte Antragsberechtigung für Verbundprojekte vor sowie eine höhere Förderquote für finanzschwache Kommunen. Die Mittel sollen in zwei Haupttranchen und einer kurzfristigen Sondertranche ausgereicht werden. Förderanträge sind bis spätestens 9.6.2019, 28.7.2019 bzw. 30.9.2019 einzureichen.
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