Mit einem heute veröffentlichten Beschluss hat das Bundesverfassungsgericht erklärt, dass der Bund das Bildungspaket für Kinder und Jugendliche im Sozialhilfebezug nicht den Kommunen übertragen durfte. „Dies ist eine wichtige verfassungsrechtliche Entscheidung, die die Landkreise und Städte in ihrem Selbstverwaltungsrecht stärkt, da der Bund nicht zugleich die für die Aufgabe erforderliche Finanzierung gewähren darf“, begrüßte Landrat Reinhard Sager, Präsident des Deutschen Landkreistages, die Entscheidung. „Die Kinder und Jugendlichen haben keinen Nachteil. Das Bildungspaket wird weiter erbracht.“
Die 294 Gesundheitsämter von Landkreisen und die 62 von kreisfreien Städten haben in den vergangenen Monaten nachgewiesen, dass sie die Corona-Pandemie gut bewältigen konnten. Nunmehr belegt eine aktuelle Umfrage des Deutschen Landkreistages und des Deutschen Städtetages, dass Grundlage dafür auch die gute personelle Grundausstattung der Gesundheitsämter ist. Zudem hat die Einbindung der Gesundheitsämter in die Verwaltungen der Landkreise und Städte sichergestellt, dass diese in der akuten Krisensituation personell schnell verstärkt werden konnten.
Die aktuell vom Bundesgesundheitsminister angekündigten Testungen von Urlaubsrückkehrern auf das Corona-Virus an Flughäfen sind auch aus Sicht der für die Gesundheitsämter verantwortlichen Landkreise dringend erforderlich. Der Bund bleibe allerdings aufgefordert, insoweit konkrete Vorschläge für die Umsetzung dieser Pläne jetzt vorzulegen.
Der Deutsche Landkreistag kritisiert, dass es bis 2023 nicht möglich sein wird, den Breitbandausbau im Gigabit-Bereich mit staatlicher Förderung voranzutreiben. Laut Zeitungsberichten hat sich die Bundesregierung mit der EU-Kommission darauf geeinigt, dass die so genannte Aufgreifschwelle bis zu diesem Zeitpunkt bei 100 Mbit/s liegen wird. „Das bedeutet, dass in den nächsten zweieinhalb Jahren staatliche Investitionen in Gigabit-Verbindungen grundsätzlich nicht stattfinden dürfen. Das ist keine gute Nachricht, sondern wirft uns zurück“, so Präsident Landrat Reinhard Sager.
Der Deutsche Landkreistag spricht sich für eine flexible und den örtlichen Verhältnissen angemessene Strategie im Zuge der weiteren Eindämmung der Pandemie aus. Präsident Landrat Reinhard Sager sagte: „Das Agieren der Kreise Gütersloh und Warendorf hat zuletzt erneut gezeigt, dass wir örtlich begrenzte Ausbrüche gut in den Griff bekommen. Kreisweite Lockdown-Maßnahmen können daher immer nur dann ein Mittel sein, wenn andere Möglichkeiten ausgeschöpft sind und eine Begrenzung des Infektionsgeschehens anders nicht gelingt. Gleiches gilt für drastische Schritte wie Ausreiseverbote, die derzeit erwogen werden. Es geht eher um chirurgische Präzision als um den Holzhammer.“
Heute und morgen beraten Bundestag und Bundesrat über die Kompensation der coronabedingten Gewerbesteuerausfälle sowie über die Erhöhung der Beteiligung des Bundes an den kommunalen SGB II-Wohnkosten um dauerhaft 25 Prozentpunkte pro Jahr. Mittelfristig bedeutet dies jährlich rund 3,4 Mrd. € mehr. Der Deutsche Landkreistag sprach sich anlässlich dessen für Planungssicherheit aus, die es aus Sicht der Kommunen zu erreichen gelte. Präsident Landrat Reinhard Sager sagte: „Das sind wichtige Hilfen für die Kommunen, die wir rechtssicher nach Hause bringen müssen. Dies gilt insbesondere für die erhöhte KdU-Beteiligung des Bundes, die bereits vollumfänglich und nicht erst nach Verkündung im Bundesgesetzblatt im laufenden Jahr greifen soll. Das ist ein wesentlicher Punkt, da die Umsetzung von der diesbezüglichen Grundgesetzänderung abhängt.“ Ebenso sprach er sich mit Blick auf die hälftige Kompensation der Gewerbesteuerausfälle durch den Bund für eine belastbare Grundlage aus: „Die Sonder-Steuerschätzung im September sollte einbezogen werden, um die zu erwartenden Steuerausfälle so genau wie möglich beziffern zu können.“
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