Der Deutsche Landkreistag fordert den Bund vor dem Hintergrund des Ergeb-nisses der aktuellen 5G-Frequenzauktion auf, die im Koalitionsvertrag zuge-sagten Mittel für den Breitbandausbau in Höhe von 10-12 Mrd. € in jedem Fall zur Verfügung zu stellen. Präsident Landrat Reinhard Sager sagte: „Diese Summe ist angesichts des Förderbedarfs für einen flächendeckenden Glasfa-serausbau gerade auch in den grauen Flecken, wie wir ihn jetzt zeitnah brau-chen, absolut realistisch. Im Koalitionsvertrag haben sich Union und SPD auf eine verlässliche Bereitstellung von Mitteln in dieser Höhe festgelegt. Daran wollen wir auch angesichts einer sich insgesamt verschlechternden Haushaltslage erinnern. Investitionen in den Breitbandausbau sind Investitionen in die Zukunft Deutschlands und insbesondere seiner ländlichen Räume und müssen daher Vorrang haben."
Der Deutsche Landkreistag hat am 6. Juni 2019 gemeinsam mit dem Katholischen Krankenhausverband Deutschlands e.V. (kkvd) und dem Deutschen Caritasverband (DCV) ein Parlamentarisches Frühstück zum Thema „Notfallversorgung im ländlichen Raum" ausgerichtet. Aktueller Anlass sind die Bestrebungen des Bundes, das System der ambulanten und stationären Notfallversorgung in Bezug auf die Notfallleitstellen als auch die Anlaufstellen in den Krankenhäusern und den Rettungsdienst zu reformieren. Teilnehmer waren Abgeordnete des Deutschen Bundestages sowie deren Mitarbeiter und Vertreter der Krankenhäuser wie auch des Rettungsdienstes einer ganzen Reihe von Landkreisen aus unterschiedlichen Ländern.
Der Bund und die Länder haben sich bei dem Treffen der Ministerpräsidentenkonferenz mit der Bundeskanzlerin am 6.6.2019 über die Fortführung der Beteiligung des Bundes an den flüchtlingsbezogenen Kosten von Ländern und Kommunen in den Jahren 2020 und 2021 in einer Größenordnung von erwarteten 3,35 Mrd. € in 2020 und 3,15 Mrd. € in 2021 geeinigt. Nach der Verständigung soll die vollständige Erstattung der Kosten für Unterkunft und Heizung für Bedarfsgemeinschaften mit Fluchtbezug auch 2020 und 2021 fortgeführt werden. Damit wird einem Hauptanliegen der kommunalen Spitzenverbände entsprochen.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 29.5.2019 entschieden, dass kreisangehörige Gemeinden vor Erlass einer Satzungsbestimmung über die Höhe des Kreisumlagesatzes nicht förmlich angehört werden müssen. Es lässt sich dem Grundgesetz nicht entnehmen, auf welche Weise der Finanzbedarf der von der Kreisumlage betroffenen Gemeinden berücksichtigt werden muss. Es obliegt daher vorrangig dem Landesgesetzgeber festzulegen, ob den Kreis bei Festlegung des Kreisumlagesatzes Verfahrenspflichten treffen und ob solchen Verfahrenspflichten Verfahrensrechte der betroffenen Gemeinden korrespondieren. Soweit derartige Regelungen fehlen, sind die Kreise in der Pflicht, ihr Rechtsetzungsverfahren derart auszugestalten, dass die genannten verfassungsrechtlichen Anforderungen gewahrt werden.
Am 27. Mai 2019 fand das 14. Hauptstadtgespräch der Freiherr-vom-Stein-Gesellschaft unter dem Titel „Gleichwertigkeitskommission auf der Zielgeraden" in Berlin statt. Auf dem Podium saßen mit dem Staatssekretär im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Dr. Hermann Onko Aeikens und dem Staatssekretär im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat Dr. Markus Kerber hochrangige Vertreter von zwei der drei Bundesressorts, die in der Gleichwertigkeitskommission den Vorsitz innehaben. Moderiert wurde die Runde von Prof. Dr. Hans-Günter Henneke, Geschäftsführendes Präsidialmitglied des Deutschen Landkreistags und Vizepräsident der Stein-Gesellschaft, der auch der Kommission als Mitglied angehört.
Wettbewerbsfähige Unternehmen in Industrie, Handwerk, Handel und Gastgewerbe, eine umweltschonende ressourceneffiziente Landwirtschaft, attraktive Gewerbe- und Wohnstandorte sind abhängig von einer funktions- und leistungsfähigen digitalen Infrastruktur. Dies gilt gerade für den ländlichen Raum. Ein Bündnis aus fünf Spitzenverbänden appelliert: Nur mit einer flächendeckenden Glasfaser- und Mobilfunkversorgung können gleichwertige Lebensverhältnisse sichergestellt werden. Die Steuerungs- und Kommunikationstechnologie für die digitale Zukunft 5G muss auch im ländlichen Raum überall zur Verfügung stehen. Nur so können der Anschluss der Wirtschaft an das digitale Zeitalter und die Verwirklichung moderner Dienstleistungsangebote für die Bürgerinnen und Bürger, zum Beispiel in Bildung, Gesundheit, transparenter Nahrungsmittelversorgung, Energie und Mobilität gesichert werden.
Seite 95 von 228