Aufruf zur Einreichung von Modellprojekten Smart Cities
Die Bundesregierung will Kommunen bei der digitalen Modernisierung und Entwicklung zu „Smart Cities" aktiv begleiten und dazu im Rahmen von Modellprojekten die Entwicklung und Umsetzung von digitalen Strategien für lebenswerte Städte, Kreise und Gemeinden fördern. Insgesamt sollen über einen Zeitraum von zehn Jahren in vier Staffeln rund 50 Modellprojekte mit ca. 750 Mio. € gefördert werden. Für die erste Staffel mit rund zehn Modellprojekten stehen im Bundeshaushalt 2019 ca. 150 Mio. € zur Verfügung. Ein erster Förderaufruf soll Ende März erfolgen. Für die erste Staffel des Modellvorhabens sollen sich Kommunen dann bis 17.5.2019 bewerben können.
Der Deutsche Landkreistag hat den Bund anlässlich der aktuellen Haushaltsberatungen aufgefordert, seine finanzielle Beteiligung an den flüchtlingsbedingten Kosten von Ländern und Kommunen auch über 2019 hinaus fortzusetzen. Präsident Landrat Reinhard Sager sagte: „Der Bund darf uns nicht im Regen stehen lassen. Vor allem die Unterbringungskosten sind eine Dauerbelastung für die Landkreise und kreisfreien Städte. Diese Dauerlasten engen uns finanziell erheblich ein. Es ist grotesk, dass wir in der Kommission ‚Gleichwertige Lebensverhältnisse' auf der einen Seite über aufgabengerechte Finanzstrukturen diskutieren und sich der Bund auf der anderen Seite aus der belastungsorientierten Finanzierung der Flüchtlingskosten zurückziehen will. Wir brauchen an dieser Stelle eine verlässliche Lösung für die nächsten Jahre." Die Bundesregierung dürfe nicht wortbrüchig werden: „Es war die Bundeskanzlerin selbst, die uns vor zwei Jahren zugesagt hat, dass der Bund die Wohnkosten für anerkannte Flüchtlinge auch künftig übernimmt."
Der Kreis Coesfeld im Münsterland wird mit dem Preis „Landschafft 2019" der Deutschen Stiftung Kulturlandschaft (DSK) ausgezeichnet. Die DSK gab den aktuellen Preisträger am 19.3.2019 in der Landesvertretung Nordrhein-Westfalen in Berlin bekannt. In Kooperation mit dem Deutschen Landkreistag (DLT) würdigt die Stiftung mit ihrer Auszeichnung alle zwei Jahre einen Landkreis in Deutschland, der seinen Bürgerinnen und Bürgern nachhaltig gleichwertige Lebensverhältnisse sichert. Der Preis ist mit 10.000 € dotiert.
Die Internetversorgung auf Basis von Glasfaser- und 5G-Mobilfunktechnologie ist unabdingbare Voraussetzung für die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse in Stadt und Land. Deutscher Bauernverband (DBV), Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK), Deutscher Landkreistag (DLT) und Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) begrüßen daher die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln, den Weg für die Auktion von Mobilfunkfrequenzen ab dem 19. März freizumachen, als wichtigen Schritt. Allerdings verpflichten die von der Bundesnetzagentur festgelegten Versteigerungsbedingungen die Mobilfunkunternehmen nur zur Versorgung bewohnter Gebiete und wichtiger Verkehrswege mit dem hochleistungsfähigem 5G-Mobilfunk. Umso mehr kommt es aus Sicht der Verbände jetzt darauf an, dass der vom Beirat der Bundesnetzagentur bis Mitte 2019 eingeforderte „Entwicklungspfad" zum Netzausbau „gerade für den ländlichen Raum, insbesondere für die Unternehmen und landwirtschaftlichen Nutzflächen" vorgelegt wird.
Die heutige Zustimmung des Bundesrates zu verschiedenen Änderungen des Grundgesetzes kommentiert der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Landkreistages Prof. Dr. Hans-Günter Henneke wie folgt: „Zusätzliche Mittel zur Schuldigitalisierung sind unbedingt erforderlich. Das stellt niemand in Abrede. Allerdings bedarf es dafür keiner Änderung des Grundgesetzes. Stattdessen hätte das Geld den Ländern auch über Umsatzsteuerpunkte zur Verfügung gestellt werden können, was das vorgesehene übliche Vorgehen ist, wenn sich die Aufgaben von Bund und Länder unterschiedlich kostenmäßig zueinander entwickeln. Insofern blicken wir auf das Vorhaben mit Skepsis. Die durch die Grundgesetzänderungen geweckten Erwartungen sowie deren Folgewirkungen – auch über den Digitalpakt Schule hinaus – werden uns noch lange beschäftigen."
Der Deutsche Landkreistag hat im brandenburgischen Neuhardenberg gemeinsam mit dem Land Sachsen-Anhalt Eckpunkte für eine gerechtere Steuerverteilung zwischen den Kommunen vorgestellt. Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Hans-Günter Henneke sagte: „Gleichwertige Lebensverhältnisse haben ganz grundlegend etwas mit finanziellen Gestaltungsmöglichkeiten zu tun. Hier hat gerade der Osten des Landes weiterhin Unterstützungsbedarf. Daher leisten wir mit unseren Ideen einen Beitrag dazu, dass das Gefälle zwischen den Kommunen nicht weiter zunimmt, sondern geringer wird. Kern unseres Vorschlags ist, den auszubauenden kommunalen Anteil an der Umsatzsteuer zu einem Teil nicht nach Wirtschaftskraft, sondern nach Einwohnern zu verteilen." Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff schlug darüber hinaus zur Gewerbesteuer vor: „Unternehmen, die in den ostdeutschen Ländern ihr Geld verdienen, sollen auch hier ihre Gewerbesteuern bezahlen." Kommunen im Osten fehlten Steuereinnahmen, weil die Konzerne sie lediglich am Sitz der Zentrale in Westdeutschland entrichteten. „Ostdeutschland ist keine verlängerte Werkbank, sondern verfügt über nicht zu unterschätzende wirtschaftliche Potenziale."
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