Die kommunalen Spitzenverbände und die kommunalpolitischen Vereinigungen von CDU, CSU und SPD appellieren kurz vor der Schlussrunde der Koalitionsverhandlungen eindringlich an die Parteien, die von den westdeutschen Städten und Gemeinden an ihre Länder zu zahlende „Solidarpaktumlage" auf keinen Fall über das Jahr 2019 hinaus zu erheben. Die geltende Gesetzeslage sieht vor, dass die Zahlungen auslaufen. In den Koalitionsverhandlungen gab es jedoch bereits Vorstöße, die Umlage fortzuführen. Das würde eine dynamisch wachsende Belastung der westdeutschen Kommunen von 3,5 Milliarden Euro ab dem Jahr 2020 bedeuten. Die Solidarpaktumlage wurde 1995 eingeführt und wird seitdem von den westdeutschen Städten und Gemeinden an ihre Länder gezahlt. Damit werden die finanziellen Lasten der alten Länder aus der Einbeziehung der neuen Bundesländer in den bundesstaatlichen Finanzausgleich mitfinanziert.
Der Deutsche Landkreistag bekennt sich eindeutig zur Einhaltung der Schuldenbremse, mahnt deshalb aber: Das Finanztableau, mit dem die Parteien in die Koalitionsverhandlungen gingen, sei nicht nur "auf Kante genäht", schon die Finanzierung der "prioritären Ausgaben" sei "offenkundig nicht einhaltbar", sagte der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Landkreistages, Prof. Dr. Hans-Günter Henneke, der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (Samstagsausgabe). Der kommunale Spitzenverband bezieht sich damit vor allem auf die Flüchtlingskosten, die zum großen Teil von den Kreisen und kreisfreien Städten zu tragen sind.
Der Deutsche Landkreistag unterstreicht vor dem Hintergrund der aktuellen Debatte um die Einführung einer europäischen Einlagensicherung seine grundsätzlich ablehnende Haltung. Er unterstützt die Haltung des geschäftsführenden Bundesfinanzministers, die Einführung eines solchen Systems auf europäischer Ebene mit strikten Vorbedingungen an die Mitgliedstaaten zu verbinden. Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Hans-Günter Henneke sagte: „Eine europäische Einlagensicherung wird von uns abgelehnt. Sie ist allenfalls nach flächendeckender und ausreichender Reduzierung der Risiken anderer EU-Staaten und als Ergänzung nationaler Sicherungssysteme denkbar und akzeptabel."
Preisträger im Wettbewerb „Klimaaktive Kommune 2017" ausgezeichnet
Im Wettbewerb „Klimaaktive Kommune 2017" wurden neun Preisträger für ihre vorbildlichen Projekte in Bezug auf die Bewältigung und Folgen des Klimawandels ausgezeichnet. Zu den Preisträgern gehören der Landkreis Oldenburg für eine Klimaallianz in der Landwirtschaft, der Rheinisch-Bergische Kreis sowie der Oberbergische Kreis als Teil der Region Bergisches Land für die Beratung und Vernetzung im Bergischen Energiekompetenzzentrum, der Landschaftsverband Rheinland für die konsequente Dachflächenbegrünung eigener Liegenschaften sowie der Landkreis Fürstenfeldbruck für das Projekt „Ankommen und verstehen – Geflüchtete für Ressourcen-schutz sensibilisieren".
Der Deutsche Landkreistag hat das Sondierungsergebnis von CDU, CSU und SPD kommentiert. Präsident Landrat Reinhard Sager sagte: „Es ist gut, dass die Parteien auf dem Weg zu einer neuen Regierung endlich ein großes Stück weitergekommen sind. Allerdings enthält das Sondierungsergebnis in nahezu allen kommunalrelevanten Punkten erhebliche Einwirkungs- und Kontrollrechte des Bundes bei kommunalen Aufgaben. Das können wir nicht gutheißen." Eine neue Bundesregierung müsse sich zum Ziel setzen, Landkreise und Gemeinden zu befähigen, die ihnen obliegenden Aufgaben und Herausforderungen aus eigener Kraft und mit eigenen Ressourcen zu bewältigen. „Statt weiteren Mitfinanzierungen und damit zwangsläufig Mitentscheidungen des Bundes bei kommunalen Aufgaben insbesondere im Schulbereich, aber auch im Wohnungsbau und bei der Verkehrsfinanzierung müssen die Parteien den Mut finden, zu einer Stärkung der kommunalen Steuerbasis zu gelangen. Von daher sind wir auch darüber enttäuscht, dass das Sondierungsergebnis keine Ausführungen zur Erhöhung des kommunalen Umsatzsteueranteils enthält."
Die kommunalen Spitzenverbände erwarten von der neuen Bundesregierung und den Ländern, eine möglichst umgehende Reform der Grundsteuer. Hintergrund der Forderung ist der Beginn einer Verhandlung am 16. Januar vor dem Bundesverfassungsgericht, in deren Verlauf das Gericht prüfen will, ob die Regelungen zur Grundsteuer noch verfassungsgemäß sind. Deshalb müssten bei einer Regierungsbildung im Bund bereits die richtigen Weichen gestellt werden, verlangten die Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, Helmut Dedy, des Deutschen Landkreistages, Prof. Dr. Hans-Günter Henneke, und des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Dr. Gerd Landsberg: „Zu einer Reform der Grundsteuer bestehen keine Alternativen, denn die aktuelle Bewertung des Grundvermögens stützt sich immer noch auf Wertverhältnisse, die im Jahr 1964 und für Ostdeutschland sogar im Jahr 1935 galten. Gleichzeitig geht es um die zweitwichtigste kommunale Steuer mit aktuell rund 13 Milliarden Euro jährlich. Deshalb muss der Bundesgesetzgeber rasch handeln und für ein rechtssicheres System der Grundstücksbewertung eine geordnete Reform auf den Weg bringen."
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