Nach erfolgreichem Abschluss des vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) initiierten Projekts „Tourismusperspektiven in ländlichen Räumen" hat das mit der Projektdurchführung betraute Beratungsunternehmen PROJEKT M in Kooperation mit dem Deutschen Landkreistag ein Angebot entwickelt, um interessierten Landkreisen auf den jeweiligen Bedarf angepasste Fachforen zu deren Tourismusentwicklung anbieten zu können.
Das Bundeskabinett hat heute beschlossen, die Kommunen ab dem nächsten Jahr um 1 Mrd. € und ab 2018 im Rahmen einer Reform der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen um 5 Mrd. € jährlich zu entlasten. DLT-Präsident Landrat Hans Jörg Duppré sagte: „Wir begrüßen, dass die Entlastung um 1 Mrd. € ab 2015 nun gesichert ist und hierbei der Vorschlag des Deutschen Landkreistages aufgegriffen wurde, dies über eine Erhöhung des kommunalen Umsatzsteueranteils zu realisieren.
DLT-Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Hans-Günter Henneke hat auf der Grundlage seines Beitrages „Erst versprechen und dann brechen?" in der heutigen Ausgabe des Handelsblattes die Bundesregierung mit Nachdruck aufgefordert, ihre im Koalitionsvertrag gemachten Zusagen zur kommunalen Entlastung auch einzuhalten. Die erste Entlastungsmilliarde müsse in den Bundeshaushalt 2014, der vom Bundeskabinett am 12.3.2014 verabschiedet werden soll, eingestellt werden.
„Deutschland – Land der Ideen" ist die gemeinsame Standortinitiative der Bundesregierung und der deutschen Wirtschaft. Die Deutsche Bank ist seit 2006 Partner und Nationaler Förderer des Wettbewerbs „Ausgezeichnete Orte im Land der Ideen". Prämiert wurden seitdem mehr als 2.600 herausragende Projekte. In diesem Jahr widmet sich der Wettbewerb dem ländlichen Raum, weshalb der Deutsche Landkreistag gern das Angebot angenommen hat, als Kooperationspartner mitzuwirken und die Initiative zu unterstützen.
Der Deutsche Landkreistag hat die SGB II-Empfängerzahlen (Hartz IV) für den Monat Februar veröffentlicht und stellt sie in Relation zu den Einwohnerzahlen dar. Der überproportionale und stetige Rückgang der Hilfebedürftigkeit in den neuen Ländern lässt sich bisher nicht vollständig erklären. Ein Grund könnte sein, dass die Erwerbstätigkeit von SGB II-Leistungsberechtigten in den neuen Ländern mehr als doppelt so hoch ist wie im Westen. Daher liegt der Schluss nahe, dass der Ausbau einer bestehenden Beschäftigung einen ersten wichtigen Schritt zur Überwindung des Leistungsbezuges darstellt.
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein vom Unterhaltsberechtigten ausgehender einseitiger Kontaktabbruch gegenüber seinem volljährigen Sohn für eine Verwirkung seines Anspruchs auf Elternunterhalt allein nicht ausreicht. Daher kann in einem solchen Fall das kommunale Sozialamt Rückgriff bei den Angehörigen nehmen, wenn die Leistungen der Pflegeversicherung nicht ausreichen und die öffentliche Hand zunächst für die darüber hinausgehenden Kosten aufgekommen ist. Die Sozialbeigeordnete des Deutschen Landkreistages Dr. Irene Vorholz kommentierte dieses Urteil gegenüber den Stuttgarter Nachrichten (Donnerstagsausgabe) wie folgt:
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