Vom 7. bis 10.10.2019 findet in Brüssel die „Europäische Woche der Regionen und Städte" statt, die gemeinsam von der EU-Kommission sowie dem Europäischen Ausschuss der Regionen seit 2003 organisiert wird. Die „Europäische Woche der Regionen und Städte" ist eine jährlich stattfindende viertägige Veranstaltung, auf der Landkreise, Städte und Gemeinden aus der EU neben gegenseitigen Austauschmöglichkeiten ihre Fähigkeiten präsentieren, Wachstum und Arbeitsplätze zu schaffen, die Kohäsionspolitik der EU umzusetzen und die Bedeutung der kommunalen und regionalen Ebene bei der Umsetzung der europäischen Gesetzgebung hervorzuheben.
Das Bundeskabinett hat am 14.8.2019 den Gesetzentwurf eines Angehörigen-Entlastungsgesetzes verabschiedet. Damit sollen unterhaltsverpflichtete Eltern und Kinder von Leistungsbeziehern der Sozialhilfe finanziell spürbar entlastet werden. Kernstück ist die geplante Aufhebung des Unterhaltsrückgriffs bis zu einem Jahreseinkommen von 100.000 €. Dies ist vor allem für Kinder von pflegebedürftigen Angehörigen relevant, die künftig erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von 100.000 € einen Beitrag zu den Pflegekosten leisten sollen.
Gemeinsam mit dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und der Servicestelle Kommunen in der Einen Welt von Engagement Global zeichnet der Deutsche Nachhaltigkeitspreis Kommunen in Deutschland mit ihren Partnerkommunen in Entwicklungs- und Schwellenländern aus. Gesucht werden Partnerschaften, die sich besonders vorbildlich für die Verwirklichung der Agenda 2030 und die Umsetzung der UN-Nachhaltigkeitsziele engagieren.
Teilnahmeberechtigt sind alle deutschen Landkreise, Städte und Gemeinden, die sich aktuell in solchen Partnerschaften engagieren oder deren Partnerschaft nicht länger als zwölf Monate abgeschlossen ist.
Der Deutsche Landkreistag hat am 6. Juni 2019 gemeinsam mit dem Katholischen Krankenhausverband Deutschlands e.V. (kkvd) und dem Deutschen Caritasverband (DCV) ein Parlamentarisches Frühstück zum Thema „Notfallversorgung im ländlichen Raum" ausgerichtet. Aktueller Anlass sind die Bestrebungen des Bundes, das System der ambulanten und stationären Notfallversorgung in Bezug auf die Notfallleitstellen als auch die Anlaufstellen in den Krankenhäusern und den Rettungsdienst zu reformieren. Teilnehmer waren Abgeordnete des Deutschen Bundestages sowie deren Mitarbeiter und Vertreter der Krankenhäuser wie auch des Rettungsdienstes einer ganzen Reihe von Landkreisen aus unterschiedlichen Ländern.
Der Bund und die Länder haben sich bei dem Treffen der Ministerpräsidentenkonferenz mit der Bundeskanzlerin am 6.6.2019 über die Fortführung der Beteiligung des Bundes an den flüchtlingsbezogenen Kosten von Ländern und Kommunen in den Jahren 2020 und 2021 in einer Größenordnung von erwarteten 3,35 Mrd. € in 2020 und 3,15 Mrd. € in 2021 geeinigt. Nach der Verständigung soll die vollständige Erstattung der Kosten für Unterkunft und Heizung für Bedarfsgemeinschaften mit Fluchtbezug auch 2020 und 2021 fortgeführt werden. Damit wird einem Hauptanliegen der kommunalen Spitzenverbände entsprochen.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 29.5.2019 entschieden, dass kreisangehörige Gemeinden vor Erlass einer Satzungsbestimmung über die Höhe des Kreisumlagesatzes nicht förmlich angehört werden müssen. Es lässt sich dem Grundgesetz nicht entnehmen, auf welche Weise der Finanzbedarf der von der Kreisumlage betroffenen Gemeinden berücksichtigt werden muss. Es obliegt daher vorrangig dem Landesgesetzgeber festzulegen, ob den Kreis bei Festlegung des Kreisumlagesatzes Verfahrenspflichten treffen und ob solchen Verfahrenspflichten Verfahrensrechte der betroffenen Gemeinden korrespondieren. Soweit derartige Regelungen fehlen, sind die Kreise in der Pflicht, ihr Rechtsetzungsverfahren derart auszugestalten, dass die genannten verfassungsrechtlichen Anforderungen gewahrt werden.
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