Heute hat das Bundesverfassungsgericht geurteilt, dass das Kinderförderungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt verfassungskonform ist. Es sei nicht zu beanstanden, dass das Land die Verantwortung für die Planung von Kinderbetreuungseinrichtungen im Jahr 2013 auf die Landkreise übertragen habe. Die damit verbundene Beschneidung des Aufgabenbestandes der betroffenen kreisangehörigen Gemeinden sei gering, zumal ihnen umfangreiche Zuständigkeiten in diesem Bereich verblieben – so sei ihnen die örtliche Kinderbetreuungsplanung (Mikroplanung) möglich und sie würden in die Bedarfsplanung der Landkreise einbezogen. Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Landkreistages Prof. Dr. Hans-Günter Henneke kommentierte: „Im Rahmen der Kinderbetreuung hat das Gericht die Zuständigkeit der Landkreise bestätigt. Ein Meilenstein ist das Urteil aber unter einem anderen Gesichtspunkt: Denn es hat der kommunalen Ebene insgesamt ein Klagerecht eröffnet, wenn das Schutzniveau der kommunalen Selbstverwaltungsgarantie von Gemeinden und Landkreisen nach den Landesverfassungen hinter dem des Grundgesetzes zurückbleibt. Hierin liegt aus kommunaler Sicht der eigentliche Fortschritt, auf den wir lange gewartet haben. Das Urteil reicht daher weit über den konkreten Fall in Sachsen-Anhalt hinaus und hat bundesweite Bedeutung."
Der Deutsche Landkreistag hat die an der Sondierung beteiligten Parteien aufgefordert, beim Thema Familiennachzug die kommunale Sicht auf das Thema zu berücksichtigen. Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Hans-Günter Henneke sagte: „Es ist wichtig, genau hinzusehen. Denn eine weitere Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte – die der Deutsche Landkreistag unterstützt – betrifft eine Gruppe von Menschen, die lediglich kurzfristigen Schutz in Deutschland genießt. Dieser Status wird zunächst für ein Jahr gewährt, weshalb es nach internationalem und deutschem Recht auch nur bei dieser Personengruppe möglich ist, den Familiennachzug auszusetzen. Das ist derzeit noch bis März 2018 der Fall."
In Anwesenheit von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier wurde in Berlin der 15. Deutsche Bürgerpreis verliehen. Unter dem Jahresthema „Vorausschauend engagiert: real, digital, kommunal" wurden insgesamt sieben Preisträger mit dem bundesweit größten Ehrenamtspreis ausgezeichnet. Der Preis für das Lebenswerk ging an Maren Heinzerling aus Berlin. Zu den Erstplatzierten gehören die jungen Engagierten von der „Courage Schülerstiftung" aus Münster sowie das Team der „Zeitschrift der Straße" aus Bremen.
Der Deutsche Landkreistag spricht sich dafür aus, auch im Zuge der Sondierung im Bund bundesstaatliche Prinzipien zu respektieren. Dies gelte insbesondere in der Bildungspolitik und betreffe das oft so bezeichnete Kooperationsverbot, wonach es dem Bund grundsätzlich verwehrt ist, in den Verantwortungsbereich der Länder einzugreifen. Im Rahmen eines Gastbeitrages für die Frankfurter Allgemeine Zeitung bezeichnete FDP-Chef Christian Lindner dieses Prinzip als „folgenschweren Irrtum" Die Aufgabenteilung zwischen Bund und Ländern sei nicht mehr Teil der Lösung, sondern „längst zum Problem geworden". Der Bund müsse mehr Mitspracherecht haben und nicht bloß als Geldquelle dienen.
Dem ist seitens des Deutschen Landkreistages entschieden entgegenzutreten, was eine in derselben Ausgabe der FAZ erschienene Rezension des Buches von DLT-Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Hans-Günter Henneke mit dem Titel „Aufgaben- und Finanzbeziehungen von Bund, Ländern und Kommunen – Zur ausgefallenen Föderalismusreform 2017" verdeutlicht. Der Autor Jasper von Altenbockum schreibt in seinem Beitrag „Jamaika und die Wilde 13":
In der heutigen Ausgabe der Frankfurter Allgemeinen Zeitung unterstreichen die Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann und Armin Laschet in einem Gastbeitrag die Notwendigkeit eines kraftvollen Agierens der Länder. Diese müssten mit den erforderlichen Steuermitteln ausgestattet werden, um Zukunftsinvestitionen beispielsweise in der Bildungspolitik stemmen zu können. Denn für die gewaltigen Anstrengungen in der Bildungspolitik reiche das aktuelle Steueraufkommen der Länder nicht aus. Daran ändere auch die Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen ab 2020 nichts. Die richtige Lösung sei nicht eine weitere Zentralisierung von Länderkompetenzen, sondern eine angemessene Ausstattung der Länder, schreiben Kretschmann und Laschet. Der Bund versuche jedoch, sich zusätzlichen Einfluss zu verschaffen und wolle sich in die ureigenen Angelegenheiten der Länder einmischen, was zur Aushöhlung der Eigenstaatlichkeit der Länder führe. Dabei sei der Föderalismus einer der Grundpfeiler der Bundesrepublik. Er lasse nicht nur ein Zentrum erblühen, sondern das ganze Land. Zudem sei es grotesk, den Föderalismus gerade dann zu schwächen, wenn eine wachsende Zahl von Menschen in ihrer Region Halt und Heimat suche.
Der Deutsche Landkreistag fordert Union, FDP und Grüne auf, im Rahmen der Sondierung die Belange der Kommunen ehrgeiziger und mit mehr Ambition zu berücksichtigen. Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Hans-Günter Henneke kommentierte eine heute bekannt gewordene Liste mit 125 Punkten, die in den nächsten Tagen weiter beraten werden sollen: „Bei Jamaika muss mehr für die Landkreise, Städte und Gemeinden drin sein. Die aktuelle Themenliste reicht bei Weitem nicht aus, die Kommunen für die aktuellen Herausforderungen zu wappnen."
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