Das Bundesverfassungsgericht hat heute über die Verfassungsbeschwerden von 15 Landkreisen und einer kreisfreien Stadt zur rechtlichen Stellung von Optionskommunen entschieden. Optionskommunen sind diejenigen Kreise und Städte, die Langzeitarbeitslose (und ihre Familien) in Eigenregie, d.h. ohne die Bundesagentur für Arbeit, betreuen und in den Arbeitsmarkt integrieren. Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Landkreistages, Prof. Dr. Hans-Günter Henneke, kommentierte das Urteil: „Der Deutsche Landkreistag begrüßt, dass das Bundesverfassungsgericht die direkten Prüfbefugnisse des Bundes bei den Optionskommunen eingeschränkt hat. So darf der Bund künftig vertretbare Rechtsauffassungen der Optionskommunen nicht beanstanden und auf dieser Grundlage Mittel vorenthalten.
Das Präsidium des Deutschen Landkreistages (DLT) hat anlässlich seiner Sitzung im Landkreis St. Wendel die Einbindung der geplanten kommunalen Entlastung in Höhe von 5 Mrd. € in den Kontext der Bund-Länder-Finanzbeziehungen begrüßt. Vizepräsident Landrat Bernhard Reuter (Landkreis Göttingen) sowie DLT-Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Hans-Günter Henneke erläuterten, dass dabei nachweisbar sicherzustellen sei, dass die Mittel tatsächlich und dynamisch aufwachsend bei den Kommunen in allen Ländern ankämen.
Das Präsidium des Deutschen Landkreistages hat anlässlich seiner Beratungen im Landkreis St. Wendel mit großer Besorgnis festgestellt, dass es bei vielen Kreisstraßen aufgrund der unzureichenden Finanzausstattung der Landkreise zu einem fortwährenden Substanzverzehr kommt. Vizepräsident Landrat Kubendorff, Kreis Steinfurt, stellte diesbezüglich fest: „Die derzeit isoliert geführte Diskussion über eine Pkw-Maut greift deutlich zu kurz. Die Beschränkung auf nicht in Deutschland zugelassene Fahrzeuge lässt kaum relevante Mehreinnahmen erwarten."
Anlässlich seiner Sitzung im Landkreis St. Wendel hat das Präsidium des Deutschen Landkreistages erneut die sich dramatisch zuspitzende Situation bei der Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen und Asylbewerbern diskutiert. Die Landkreise bekennen sich dabei ausdrücklich zu ihrer humanitären Verpflichtung, Bürgerkriegsflüchtlinge und Asylbewerber aufzunehmen und ihnen zu helfen. Dies betrifft insbesondere eine menschenwürdige Unterbringung sowie eine angemessene medizinische und soziale Betreuung. Vizepräsident Landrat Reuter, Landkreis Göttingen, stellte diesbezüglich fest: „Vorfälle, wie sie jüngst in Nordrhein-Westfalen bekannt geworden sind, bedauern wir. Sie dürfen sich nicht wiederholen."
Der Hauptausschuss des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge hat am heutigen Tage Johannes Fuchs, Landrat des Rems-Murr-Kreises, mit überwältigender Mehrheit zum neuen Präsidenten des Deutschen Vereins gewählt. Damit steht erstmals ein Landrat an der Spitze des Verbandes.
Die kommunalen Spitzenverbände Deutscher Städtetag, Deutscher Landkreistag und Deutscher Städte- und Gemeindebund sowie der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßen grundsätzlich, dass die wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen Europa und den USA weiter ausgebaut werden soll und damit auch die wirtschaftliche Stärke Deutschlands für die Zukunft gesichert wird. In einem heute veröffentlichten gemeinsamen Positionspapier verdeutlichen die Verbände aber auch, dass dies transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) sowie weitere Freihandelsabkommen erhebliche Risiken für die Daseinsvorsorge bringen könnten.
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