Der Deutsche Landkreistag begrüßt ausdrücklich den Hinweis der EU-Kommission, dass bei Einführung einer generellen Pkw-Maut für In- und Ausländer deutsche Autofahrer an anderer Stelle, namentlich durch Senkung der Kraftfahrzeugsteuer, entlastet werden dürfen. Präsident Landrat Hans Jörg Duppré kommentierte: „Durch diese Klarstellung werden die vielfach geäußerten Zweifel an der europarechtlichen Zulässigkeit einer solchen Lösung endgültig ausgeräumt. Nunmehr geht es um die nachhaltige Sicherung des Straßennetzes von Bund, Ländern und Kommunen. Eine zusätzliche Belastung von Berufspendlern in der Fläche findet über eine kilometerunabhängige Vignetten-Lösung bei einer gleichzeitigen Senkung der Kfz-Steuer für alle Autos nicht statt.“ Auch könne auf ein aufwändiges Erfassungssystem wie bei der Lkw-Maut verzichtet werden. Zu beachten sei allerdings, bei einer Entlastung aller Bürger über die Kfz-Steuer auch sämtliche Straßen in die Nutzerfinanzierung einzubeziehen.
Der Deutsche Landkreistag und der Deutsche Bauernverband haben Forderungen zur Entwicklung des ländlichen Raumes vorgelegt. Sie fordern für die 18. Legislaturperiode ein Programm zum Breitbandausbau, eine ordentliche Anbindung über Straßen- und Schienenwege, eine dezentralere Energiewende, tragfähigere Strukturen bei der medizinischen Versorgung, mehr Investitionen zugunsten ländlicher Räume sowie eine bessere Steuerung der diesbezüglichen politischen Bestrebungen.
Der Deutsche Landkreistag hat die SGB II-Empfängerzahlen (Hartz IV) für den Monat Oktober veröffentlicht und stellt sie in Relation zu den Einwohnerzahlen dar. In den östlichen Flächenländern hat die Zahl der Leistungsbezieher einen erneuten Tiefststand erreicht und erstmals die Marke von 1,3 Mio. unterschritten. Die aktuelle Entwicklung ist im Einzelnen durch folgende Eckdaten gekennzeichnet:
Eine gemeinsame Inklusionsinitiative für mehr betriebliche Ausbildung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen haben heute das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, die Spitzenverbände der Wirtschaft, der DGB, die Bundesagentur für Arbeit, der Deutsche Landkreistag, die in der BIH zusammengeschlossenen Integrationsämter der Länder, die Verbände der Menschen mit Behinderungen und der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen vereinbart. Im Rahmen der Initiative sind verschiedene Aktionen und Kampagnen vorgesehen, die eigenverantwortlich, aber auch in Kooperation durchgeführt werden. Im Mittelpunkt soll die Sensibilisierung von Betrieben und Unternehmen für das Arbeitskräftepotenzial und die Leistungsfähigkeit von Menschen mit Behinderungen stehen. Durch regionale Kooperation verschiedener Akteure sollen neue Ausbildungs- und Arbeitsplätze für Menschen mit Handicaps gesichtet und besetzt werden.
Der Deutsche Landkreistag unterstützt die heute in Anknüpfung an die Empfehlungen der Bodewig-Kommission erhobene Forderung der Verkehrsministerkonferenz nach einem rd. 40 Mrd. Euro umfassenden Sonderinvestitionsprogramm, um den bei Straßen, Schienenwegen und Wasserstraßen entstandenen Investitionsstau abzubauen. Präsident Landrat Hans Jörg Duppré sagte: „Dies ist der erste Schritt und eine wesentliche Voraussetzung dafür, künftig zu einer nachhaltigen Sicherung des bislang unterfinanzierten laufenden Bestandserhalts von Bundes-, Landes- und Kommunalstraßen zu gelangen. Um den Bestandserhalt dauerhaft abzusichern, ist auch die Lkw-Maut auszuweiten sowie eine entfernungsunabhängige Pkw-Maut einzuführen.“ Außerdem forderte er die Länder dazu auf, zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Kommunen auch über 2013 und 2019 hinaus angemessene Finanzmittel für den Neu- und Ausbau der Verkehrsinfrastruktur bereitzustellen.
Das Präsidium des Deutschen Landkreistages hat heute vor allem die Länder aufgefordert, die Landkreise bei der Bewältigung der sich aus der wieder steigenden Zahl von Asylbewerbern ergebenden Probleme nachhaltig zu unterstützen. Präsident Landrat Hans Jörg Duppré sagte nach der Gremiensitzung: „Viele Landkreise beurteilen die seitens der Länder gewährte Unterstützung bei der Unterbringung von Asylbewerbern als nicht ausreichend, weil die bei den Landkreisen entstehenden hohen Kosten nicht übernommen werden.“ Auch solle an dem gesetzlich vorgesehenen Vorrang der zentralen Unterbringung von Asylbewerbern ebenso wie an dem Vorrang von Sachleistungen vor Geldleistungen festgehalten werden. Zudem sei die Durchführung von Asylverfahren deutlich zu beschleunigen. Das gelte vor allem für Anträge von Asylbewerbern aus Ländern, deren Staatsangehörige sich nach der Entscheidungspraxis des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge faktisch nie auf das Asylrecht berufen könnten. „Jedenfalls sollten wir keine Anreize zum – auch nur übergangsweisen – Missbrauch des deutschen Asylrechts setzen.“
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