„Wir halten es für richtig, die Wirksamkeit der bestehenden Maßnahmen zunächst auszuwerten und das weitere Vorgehen davon abhängig zu machen“, so kommentierte Landrat Reinhard Sager, Präsident des Deutschen Landkreistages, die gestrigen Corona-Beschlüsse von Bund und Ländern. „Vor diesem Hintergrund begrüßen wir, dass Einschränkungen des Schulbetriebs nicht beschlossen worden sind. Es ist sehr wichtig, Schulen und Kitas, soweit dies in der aktuellen Situation möglich ist, offenzuhalten und Präsenzunterricht durchzuführen.“ Auch müsse die Hotspot-Strategie weiter gültig bleiben, damit jeweils die örtlich angemessenen Schritte eingeleitet und die Akzeptanz bei den Menschen erhalten werden könne.
Heute hat die Bundesregierung ihren 3. Bericht zur Entwicklung der ländlichen Räume vorgelegt. Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Landkreistages Prof. Dr. Hans-Günter Henneke, der zugleich Vorsitzender des Sachverständigenrates Ländliche Entwicklung beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft ist, kommentierte dies wie folgt: „Deutschland ist weit überwiegend ländlich. Das muss sich auch in der Politik von Bund und Ländern zur Stärkung der ländlichen Räume widerspiegeln. Mehr als zwei Jahre ist es her, dass die Bundesregierung ihre Schlussfolgerungen zur Kommission Gleichwertige Lebensverhältnisse vorgelegt hat. An diesem Thema muss deshalb mit Hochdruck weitergearbeitet werden. Die Menschen in den ländlichen Räumen müssen spüren, dass man sich dieses Thema politisch kraftvoll annimmt.“
Heute verhandelt der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz über Klagen des Landkreises Kaiserslautern und der Stadt Pirmasens, in denen es um die finanzielle Ausstattung durch das Land Rheinland-Pfalz geht. Für den Deutschen Landkreistag sind die Normenkontrollverfahren von grundsätzlicher und bundesweiter Bedeutung, wie Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Hans-Günter Henneke herausstellte: „Die Länder sind und bleiben aufgefordert, für eine ordentliche finanzielle Mindestausstattung der Landkreise und Gemeinden zu sorgen. Es ist bereits verfassungsrechtlich geboten, dass sie ihre Kommunen mit dem Nötigsten zur Bewältigung der eigenen Aufgaben ausstatten, so dass sie nicht dauerhaft Kredite aufnehmen müssen. Wer jetzt erneut für Investitionen oder zur Abtragung von Altschulden nach dem Bund ruft, hilft nur den Ländern, die offensichtlich ihrer Verantwortung nicht gerecht werden wollen.“
Die kommunalen Spitzenverbände weisen angesichts des Fortgangs der Pandemie auf eine absehbar weiterhin angespannte Entwicklung der kommunalen Finanzlage hin. Zwar ist es den Ländern und dem Bund gelungen, die Kommunalfinanzen im ersten Jahr der Corona-Krise zu stabilisieren. Mit Blick auf die Folgejahre 2021 und 2022 ist die finanzielle Situation der Kommunen aber höchst unsicher und besorgniserregend. Ohne weitere Unterstützung droht im kommenden Jahr eine Finanzierungslücke zwischen Einnahmen und Ausgaben von gut 10 Milliarden Euro.
„Die heute beschlossenen, bis Ende November befristeten Maßnahmen bedeuten einen weiteren deutlichen Einschnitt in das Leben eines jeden Einzelnen. Wir muten den Menschen damit sehr viel zu. Leider ist dieser Schritt notwendig, weil uns die Pandemie sonst entgleitet. Die nächsten Wochen werden darüber entscheiden, wie es danach weitergeht. Jetzt kommt es drauf an“, so kommentierte der Präsident des Deutschen Landkreistages Landrat Reinhard Sager die heutigen Corona-Beschlüsse von Bund und Ländern. Allerdings seien die Verabredungen zur Schließung von Gastronomiebetrieben sowie zum Verbot touristischer Übernachtungen – überall und unabhängig von Inzidenzen – zu kritisieren.
Die Tarifeinigung für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst von Kommunen und Bund geht nach Einschätzung des Deutschen Landkreistages für die Kommunen hart an die Grenze des Machbaren. Präsident Landrat Reinhard Sager sagte: „Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter leisten in der Pandemie und darüber hinaus hervorragende Arbeit. Sie sollen daher selbstverständlich Anerkennung in Heller und Pfennig erhalten. Dies findet mit der Corona-Prämie für alle Beschäftigten sowie den Zuschlägen bei den Gesundheitsämtern und den Pflegenden auch seinen beachtlichen Niederschlag. Allerdings müssen wir ebenso Augenmaß bewahren, Steuerausfälle und gleichzeitig höhere Ausgaben der öffentlichen Hand im Blick behalten. Wir dürfen uns nicht selbst eine allzu schwere finanzielle Hypothek für die kommenden Jahre aufbürden. Mit Blick auf die zweite Infektionswelle und die unabsehbaren Folgen für die Wirtschaft, aber auch für die kommunalen Haushalte halten wir diesen Abschluss deshalb für gerade noch vertretbar.“ In diesen schwierigen Zeiten sei vor allem die Arbeitsplatzsicherheit im öffentlichen Dienst ein wesentliches Pfund. „Das darf man nicht unerwähnt lassen.“
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