„Zur verfassungsrechtlichen Garantie kommunaler Selbstverwaltung gehört auch der Anspruch auf eine finanzielle Mindestausstattung. Dies ist folgerichtig, da ohne eine aufgabenbezogene Unterlegung des Selbstverwaltungsrechts mit Finanzmitteln die tatsächlichen kommunalen Handlungsmöglichkeiten immer mehr schwinden und eine Schuldenspirale droht“, so der Präsident des Deutschen Landkreistages Landrat Reinhard Sager nach der heutigen Sitzung des Präsidiums des kommunalen Spitzenverbandes. „Deshalb unterstützen wir nachdrücklich die Verfahren des Landkreises Kaiserslautern und der Stadt Pirmasens beim Bundesverfassungsgericht. Die Frage der finanziellen Mindestausstattung der Kommunen hat grundsätzliche Bedeutung für die gesamte kommunale Ebene in Deutschland. Wir erwarten von Karlsruhe klare Aussagen zu diesem Fundament kommunaler Selbstverwaltung, dem sich dann die Landesregierungen nicht mehr entziehen können.“
Die Bundesumweltministerin und die Präsidenten der kommunalen Spitzenverbände haben heute einen schnell wirksamen Drei-Punkte-Plan zur Anpassung an den Klimawandel vereinbart. Die wesentlichen Elemente sind erstens ein bundesweites Beratungszentrum für Städte, Landkreise und Gemeinden, das bis zum Sommer 2021 seine Arbeit aufnehmen wird. Kommunen aus ganz Deutschland sollen in diesem Zentrum Informationen und Anregungen für Strategien und Projekte zur Klimaanpassung erhalten. Zweitens fördert der Bund den Einsatz von lokalen Anpassungsmanager*innen. So wird sichergestellt, dass die Strategien auch in der Praxis ankommen. Drittens werden besonders innovative Lösungen von Kommunen über den Wettbewerb „Blauer Kompass“ prämiert. Alle drei Punkte sollen noch vor der Sommerpause umgesetzt werden.
Die Woche der Ausbildung will die große Bedeutung des Themas in das öffentliche Bewusstsein rücken. Die Pandemie stellt die Betriebe vor große Herausforderungen. Viele bieten weniger Ausbildungsplätze an als bislang. „Hier müssen wir Unterstützung anbieten, wo es möglich ist“, so der Präsident des Deutschen Landkreistages Landrat Reinhard Sager. „Ausbildung sichert die Zukunft von jungen Menschen und von Unternehmen. Und sie stärkt die dezentrale Wirtschaftsstruktur in den Landkreisen.“
Von digitaler Altenpflege bis hin zum Tourismus der Zukunft – der Deutsche Landkreistag hat heute mit dem KOMMUNAL.NAVIGATOR eine digitale Landkarte freigeschaltet, die Digitalisierungsprojekte und gute Softwarelösungen der 294 Landkreise auflistet. Unter www.kommunalnavigator.de sind viele Projekte gelistet und lassen sich nach Bundesländern, Landkreisen oder über eine Stichwortsuche auffinden. Open-Source-Projekte können über einen eigenen Filter gesucht werden. Präsident Landrat Reinhard Sager dazu: „Die Plattform bietet den Landkreisen eine gute Möglichkeit, um gegenseitig von digitalen Entwicklungen zu profitieren. Das ist ein Mehrwert für alle Landkreise. Wir hoffen, dass diese Datenbank weiter wächst und zu einem Austausch guter Lösungen beiträgt.“
„Wir begrüßen es, dass es Bund und Ländern nach langen Verhandlungen gelungen ist, sich auf weitere Öffnungen des Einzelhandels ab einer Inzidenz von 50 und nicht erst ab einem Wert von 35 zu verständigen. Das ist ein verantwortbarer Schritt nach vorn. Die verabredete Öffnungsmatrix weist allerdings einen hohen Komplexitätsgrad auf, so dass wir damit an die Grenzen der Umsetzbarkeit gelangen“, so der Präsident des Deutschen Landkreistages Landrat Reinhard Sager. „Wir müssen uns vergegenwärtigen, dass es keine absolute Sicherheit geben wird, sondern dass es um Risikomanagement geht. Insofern hätten wir uns unkompliziertere Öffnungsschritte bei gleichzeitigem Hochfahren von Schnell- und Selbsttests sowie der Impfungen vorgestellt. Schulen und Kitas öffnen schließlich auch und werden durch entsprechende Maßnahmen so gut es geht abgesichert.“
Der Deutsche Bauernverband und der Deutsche Landkreistag fordern die Bundestagsfraktionen dazu auf, ihre Blockadehaltung beim Tierwohlstallbau aufzugeben. Die Landwirte sind bereit, Maßnahmen zur Verbesserung des Tierwohls umzusetzen. Die Landkreise wollen sie dabei unterstützen. Das derzeitige Baurecht verhindert jedoch in vielen Fällen die notwendigen baulichen Erweiterungsmaßnahmen oder einen Ersatzbau. Es geht dabei beispielsweise um Baumaßnahmen, durch die das Platzangebot im Stall vergrößert wird oder neue Auslaufmöglichkeiten für die Tiere geschaffen werden.
Seite 20 von 136