Der ländliche Raum ist wichtiger Wirtschaftsstandort, versorgt die Bevölkerung mit Nahrungsmitteln, Trinkwasser und ist wichtiger Natur- und Erholungsraum. Mit der Land- und Forstwirtschaft, dem Handwerk und zahlreichen klein- und mittelständischen Unternehmen hat das Land große Wirtschaftspotentiale. Doch viele ländliche Gebiete haben derzeit Probleme aufgrund von wirtschaftlichen Standortnachteilen und der demografischen Entwicklung, die sich besonders wegen der Abwanderung junger Menschen und des wachsenden Anteils älterer Bürger ergeben. In ihrer gemeinsamen Verantwortung für den ländlichen Raum fordern deshalb der Deutsche Landkreistag (DLT) und der Deutsche Bauernverband (DBV) Chancengleichheit für den ländlichen Raum.
Der Deutsche Landkreistag hat die SGB II-Empfängerzahlen (Hartz IV) für den Monat Januar veröffentlicht und stellt sie in Relation zu den Einwohnerzahlen dar. Die Flächenländer im Osten können gegenüber dem Vormonat weiterhin Hilfebedürftigkeit abbauen, im Übrigen gibt es minimale Anstiege um 0,2 %.
In der langfristigen Betrachtung zeigt sich bundesweit einheitlich, dass es mit über 7,3 Mio. Menschen im Jahr 2006 die meisten SGB II-Leistungsberechtigten gegeben hat. Demgegenüber weist das Jahr 2013 mit einem durchschnittlichen Bestand von 6,1 Mio. Menschen die bisher geringste Hilfebedürftigkeit auf.
Dem Geschäftsführenden Präsidialmitglied des Deutschen Landkreistages, Herrn Prof. Dr. Hans-Günter Henneke wurde am 23. Januar 2014 das Verdienstkreuz am Bande des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland ausgehändigt.
Die formelle Aushändigung der von Bundespräsident Joachim Gauck verliehenen Urkunde und Ordeninsignien nahm Staatssekretärin Cornelia Rogall-Grothe (2.v.r.) vor. Sie würdigte in diesem Zusammenhang noch einmal seine besonders herausragenden Leistungen um die Selbstverwaltung, Wissenschaft, den öffentlichen Rundfunk und die Kultur, mit denen sich Henneke um das Gemeinwesen der Bundesrepublik Deutschland verdient gemacht habe.
"Die Landkreise müssen auch in Zukunft in der Lage sein, Krankenhäuser bei Bedarf finanziell zu unterstützen, um eine angemessene medizinische Versorgung in der Fläche sicherzustellen", erklärte der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Landkreistags Prof. Dr. Hans-Günter Henneke. Es sei daher als positives und ermutigendes Signal zu werten, dass die Musterklage der privaten Krankenhausbetreiber gegen die vom baden-württembergischen Landkreis Calw gewährten Krankenhausbeihilfen Ende vergangenen Jahres mit Hinweis auf den nur den öffentlichen Krankenhausträgern obliegenden Sicherstellungsauftrag in erster Instanz vollumfänglich abgewiesen wurde.
Auch in diesem Jahr präsentiert sich der Deutsche Landkreistag gemeinsam mit vielen Landkreisen auf der Internationalen Grünen Woche (IGW) in Berlin. Unter dem DLT-Standmotto „Neuer Schwung für ländliches Leben in den Landkreisen" stellen die Landkreise in Halle 4.2 vom 17. bis 26.1.2014 täglich wechselnd ihre Projekte, Initiativen und Produkte vor. Flankierend bietet der Deutsche Landkreistag Diskussionsrunden und Fachveranstaltungen zu den Themen Wertschöpfung, Innenentwicklung, Nahversorgung und überörtliche Zusammenarbeit an.
In den seit Sommer 2011 beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe anhängigen kommunalen Verfassungsbeschwerden von 15 Landkreisen und einer Stadt geht es um die Stellung der sog. Optionskommunen. Dies sind die kommunalen Jobcenter, die das SGB II („Hartz IV") in alleiniger Verantwortung ausführen, also ohne die Bundesagentur für Arbeit. Angegriffen sind die Beschränkung des Optionskontingents auf 25 % aller Landkreise und kreisfreien Städte, die vorgegebene Zwei-Drittel-Mehrheit für den Beschluss des Kreistages und Stadtrates für den Antrag auf Zulassung als Optionskommune und die Prüfbefugnisse des Bundes bei den Optionskommunen. Das Bundesverfassungsgericht hat am 15.1.2014 eine mündliche Verhandlung zu den Verfassungsbeschwerden durchgeführt.
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