Der Deutsche Landkreistag hat die Beschlüsse der Ministerpräsidenten nach dem gestrigen Treffen mit dem Bundeskanzler kommentiert. Präsident Reinhard Sager sagte gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland: „Vollkommen zu Recht lag der Schwerpunkt des Treffens auf der Migrationspolitik. Hier sind Bund und Länder noch lange nicht am Ziel. Wir brauchen wirksame Maßnahmen für ein Begrenzung und ein Umsteuern. Nötig ist eine Kraftanstrengung bei den Asylverfahren, die schneller werden müssen. Zudem müssen mehr Migrationsabkommen mit Drittstaaten abgeschlossen werden, wobei auch die Türkei eine Rolle spielt."
Landrat Dr. Theophil Gallo (Saarpfalz-Kreis) hat den Deutschen Landkreistag auf der Ukraine Recovery Conference vertreten. Der kommunale Spitzenverband sieht in der Zusammenarbeit mit der Ukraine eine wichtige Aufgabe und unterstützt die ukrainischen Landkreise (Rajons).
Eine Allianz aus den Aufsichtsgremien der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten fordert die Regierungschefs der Bundesländer auf, den Rundfunkbeitrag zum 1.1.2025 zu erhöhen. Hintergrund ist, dass einige Länder gegen die Empfehlung der unabhängigen Expertenkommission (KEF) sind, den Rundfunkbeitrag moderat von monatlich 18,36 € auf 18,94 € zu erhöhen. Der Appell wurde von mehr als 30 Personen unterzeichnet, darunter auch der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Landkreistages Prof. Dr. Hans-Günter Henneke, der Mitglied des ZDF-Fernsehrates ist.
Der Deutsche Landkreistag hat sich zur weiterhin ernsten Hochwasserlage in vielen süddeutschen Landkreisen geäußert. Präsident Reinhard Sager sagte der Funke Mediengruppe (Dienstagsausgaben), dass sich Deutschland besser als bislang auf extreme Wetterereignisse vorbereiten müsse. Bund und Länder müssten dazu die Kommunen finanziell stärken, um etwa Schutzdämme zu ertüchtigen. Insgesamt funktioniere der Katastrophenschutz aber gut.
Der Deutsche Landkreistag hat zum 75-jährigen Jubiläum des Grundgesetzes betont, dass es für die Landkreise, Städte und Gemeinden das verfassungsrechtliche Fundament darstellt. Präsident Reinhard Sager sagte: „Das Grundgesetz misst der kommunalen Selbstverwaltung einen sehr hohen Stellenwert zu. Dabei geht es um Selbstgestaltung vor Ort im Interesse des gesellschaftlichen Zusammenhalts und des bürgerschaftlichen Engagements. Das zu sichern, sollten Bund und Länder stets auch als ihre Aufgabe verstehen.“
Acht Jahre nach Inkrafttreten der ersten Stufe des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) im Jahr 2017 und vier Jahre nach Inkrafttreten der leistungsrechtlichen Änderungen in der Eingliederungshilfe im Jahr 2020 ist es Zeit für ein Resümee. Das BTHG hat die Erwartungen des Deutschen Landkreistages, ein modernes Teilhaberecht nach den Zielen der UN-Behindertenrechtskonvention zu entwickeln, das die Steuerungsmöglichkeiten der Leistungsträger stärkt, die Ausgabedynamik dämpft und keine neue Ausgabendynamik auslöst, nicht erfüllt.
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