Die gesetzlichen Krankenkassen arbeiten seit 2016 mit der Bundesagentur für Arbeit, dem Deutschen Landkreistag und dem Deutschen Städtetag zusammen, um die gesundheitliche Situation von arbeitslosen Menschen zu verbessern. Die Partner verbinden Arbeitsförderung und Gesundheitsförderung, indem sie u. a. speziell auf die Bedarfe arbeitsloser Menschen abgestimmte Gesundheitsförderungs- und Präventionsangebote entwickeln und bereitstellen. Gemeinsames Ziel der Kooperationspartner auf Bundes- wie auf kommunaler Ebene ist es, die gesundheitsbezogene Lebensqualität von arbeitslosen Menschen zu verbessern und das Bewusstsein für die physische und psychische Gesunderhaltung zu stärken. Dies kann die Chancen auf einen Wiedereinstieg in das Berufsleben erhöhen.
Nach der Einigung im Vermittlungsausschuss auf verschiedene Änderungen des Grundgesetzes hat der Deutsche Landkreistag festgestellt, dass dadurch im Ergebnis föderale Strukturen eher geschwächt als gestärkt würden. Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Hans-Günter Henneke sagte: „Wir haben die Länder in ihrer skeptischen Haltung gegenüber den Grundgesetzänderungen nach Kräften unterstützt. Von daher ist es zu begrüßen, dass Einflussnahme- und Kontrollmöglichkeiten des Bundes im Vermittlungsverfahren wieder zurückgeschnitten worden sind. Dennoch ist am Ende des Tages festzuhalten, dass es etwa zur Umsetzung des Digitalpakts Schule keines derart massiven Eingriffs in das föderale Gefüge bedurft hätte. Deshalb überwiegen bei uns nach wie vor die Bedenken, zumal dadurch der Mitbestimmung des Bundes in zentralen Landes- und Kommunalthemen wie Bildung und Wohnungsbau Tür und Tor geöffnet wird."
Der Deutsche Landkreistag hat sich vor dem Hintergrund der aktuellen Unsicherheiten rund um die geplante 5G-Frequenzauktion für ein konsequentes Vorgehen ausgesprochen. Präsident Landrat Reinhard Sager sagte: „Oberste Priorität muss ein tatsächlich flächendeckender Mobilfunkausbau sein. Bei dieser Zielformulierung bereits Abstriche zu machen – etwa indem man sich damit zufrieden gibt, lediglich die Haushalte zu versorgen –, führt zu einem Mobilfunk erster und zweiter Klasse." Um eine echte Flächendeckung zu erreichen, seien verschiedene Wege denkbar: „Von uns präferiert werden Versorgungsauflagen gerade für unrentable Gebiete. Weitere Instrumente sind Roaming oder als letztes Mittel auch eine staatliche Infrastrukturgesellschaft."
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) und die Kommunen wollen enger kooperieren. Ziel ist es, möglichst schnell entbehrliche bundeseigene Flächen für den Wohnungsbau zu mobilisieren. Dafür haben die BImA sowie der Deutsche Städtetag, der Deutsche Landkreistag und der Deutsche Städte- und Gemeindebund ein gemeinsames Informationsschreiben unterzeichnet. Mit der Wohnraumoffensive haben es sich der Bund, die Länder und die Kommunen zum Ziel gesetzt, dem Mangel an bezahlbarem Wohnraum zu begegnen. Die BImA und die Kommunen wollen deshalb möglichst schnell Flächen mobilisieren, um bezahlbaren Wohnraum für breite Schichten der Bevölkerung zu schaffen. Eine wichtige Aufgabe nehmen die Kommunen wahr. Aufgrund ihrer Planungshoheit schaffen sie die planungsrechtlichen Grundlagen für den Wohnungsbau und die damit zusammenhängende Infrastruktur.
Für eine Stärkung der Vielfalt an Geschäftsmodellen, Rechtsformen und Angeboten für die Kunden sprachen sich die drei kommunalen Spitzenverbände, der Deutsche Städtetag (DST), der Deutsche Landkreistag (DLT) und der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB), sowie der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV) heute in Brüssel aus. Spitzenvertreter aller vier Häuser unterstrichen, dass kommunale Kreditinstitute wie die deutschen Sparkassen sowohl in der Finanzmarkt- als auch in der Wirtschaftskrise Teil der Lösung, nicht Teil des Problems waren. Sie wirkten regelmäßig stabilisierend in Wirtschaft und Gesellschaft. Die Bankenregulierung in Europa müsse daher – ähnlich wie in den USA – klarer zwischen Größe, Risiko und Geschäftsmodellen unterscheiden, um die Vielfalt auf dem europäischen Bankenmarkt zu stärken.
Der Deutsche Landkreistag hat den heute gefundenen Kompromiss zur Grundsteuer als wichtigen Zwischenschritt zur Reform begrüßt. Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Hans-Günter Henneke sagte: „Es ist gut, dass damit eine lange Hängepartie auf dem Rücken der Kommunen endet und ein Gesetzentwurf nun auf den Weg gebracht werden kann. Der Bundesgesetzgeber ist aufgefordert, aus den Eckpunkten zügig einen Gesetzentwurf zu formen, damit die Reform bis Ende des Jahres bewältigt werden kann. Dass die Neuregelung auf der Grundlage des werteabhängigen Modells des Bundesfinanzministers stattfinden soll, findet ebenfalls unsere Zustimmung. Ein wertunabhängiger Ansatz ginge an den Realitäten am Immobilienmarkt vorbei."
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