Der GKV-Spitzenverband, die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe, die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände und die Vereinigungen der Träger der Pflegeeinrichtungen auf Bundesebene (Vertragsparteien in der Pflege) sowie die Interessenvertretung der Pflegebedürftigen und Selbsthilfe haben ein Pilotprojekt zur modellhaften Einführung von Indikatoren zur Qualitätsentwicklung in der stationären Pflege europaweit ausgeschrieben.
Der Deutsche Landkreistag begrüßt das heute im Rahmen des IT-Gipfels in Hamburg verabschiedete Strategiepapier „Anforderungen an die digitale Infrastruktur für intelligente Mobilität". Der Präsident des Deutschen Landkreistags, Landrat Reinhard Sager (Kreis Ostholstein), der selbst der für diese Fragen zuständigen Arbeitsgruppe angehört, erklärte dazu: „Digitale Infrastrukturen und intelligente Verkehrslösungen leisten einen wesentlichen Beitrag zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit der ländlichen Räume, gerade auch in Zeiten des demografischen Wandels. Die Verknüpfung der Themenbereiche Datennetze und intelligente Mobilität, wie er im Rahmen der Arbeitsgruppe erstmals praktiziert wurde, ist daher ein richtiger Ansatz."
Mit dem Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen" wurde erstmals ein deutschlandweit und rund um die Uhr erreichbares Hilfeangebot für Frauen geschaffen, die von Gewalt betroffen sind. Unter der kostenlosen Telefonnummer 08000 - 116 016 beraten und informieren die Mitarbeiterinnen des Hilfetelefons zu allen Formen von Gewalt gegen Frauen.
Schnelles Internet auch in den ländlichen Räumen fordern der Deutsche Bauernverband (DBV), der Deutsche Landkreistag (DLT) und der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH). In einem heute vorgelegten Diskussionspapier stellen die Verbände einen „5-Punkte-Plan" zur Umsetzung dieses Zieles vor. „Es geht beim Breitbandausbau um die Sicherung der Zukunftsfähigkeit der ländlichen Räume in Deutschland", heißt es dort.
Das Bundesverfassungsgericht hat heute über die Verfassungsbeschwerden von 15 Landkreisen und einer kreisfreien Stadt zur rechtlichen Stellung von Optionskommunen entschieden. Optionskommunen sind diejenigen Kreise und Städte, die Langzeitarbeitslose (und ihre Familien) in Eigenregie, d.h. ohne die Bundesagentur für Arbeit, betreuen und in den Arbeitsmarkt integrieren. Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Landkreistages, Prof. Dr. Hans-Günter Henneke, kommentierte das Urteil: „Der Deutsche Landkreistag begrüßt, dass das Bundesverfassungsgericht die direkten Prüfbefugnisse des Bundes bei den Optionskommunen eingeschränkt hat. So darf der Bund künftig vertretbare Rechtsauffassungen der Optionskommunen nicht beanstanden und auf dieser Grundlage Mittel vorenthalten.
Das Präsidium des Deutschen Landkreistages hat anlässlich seiner Beratungen im Landkreis St. Wendel mit großer Besorgnis festgestellt, dass es bei vielen Kreisstraßen aufgrund der unzureichenden Finanzausstattung der Landkreise zu einem fortwährenden Substanzverzehr kommt. Vizepräsident Landrat Kubendorff, Kreis Steinfurt, stellte diesbezüglich fest: „Die derzeit isoliert geführte Diskussion über eine Pkw-Maut greift deutlich zu kurz. Die Beschränkung auf nicht in Deutschland zugelassene Fahrzeuge lässt kaum relevante Mehreinnahmen erwarten."
Seite 142 von 202