„Die 294 Landkreise sind eine gut aufgestellte und erfahrene Verwaltungsebene. Das haben sie zuletzt sowohl bei der Flüchtlingsversorgung als auch in der Coronapandemie nachdrücklich unter Beweis gestellt. Bei der Umsetzung des neuen Wohngeldes sehen sie sich allerdings wegen der vom Gesetzgeber kurzfristig beabsichtigten Verdreifachung der anspruchsberechtigten Haushalte einer riesigen Herausforderung gegenüber“, so der Präsident des Deutschen Landkreistages, Landrat Reinhard Sager, nach der Sitzung des Präsidiums des kommunalen Spitzenverbandes in Kassel. „Die Politik hätte für die Reform einen längeren Vorlauf einplanen können und müssen. Es wird in den ersten Monaten deutlich stocken, so dass die Menschen nicht so schnell ihr Wohngeld bekommen werden. Wir haben uns im Gesetzgebungsverfahren für einfachere Regelungen eingesetzt – dem ist die Politik aber nicht ausreichend gefolgt.“ Bund und Länder müssten nun die Verwaltungsvorschriften zumindest so ausgestalten, dass Wohngeld leichter beantragt und bewilligt werden könne.
Als neues ESF Plus-Bundesprogramm soll MY TURN Frauen mit Migrationserfahrung auf dem Weg in Qualifizierung, Ausbildung und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung begleiten. Das Programm richtet sich an neuzugewanderte Frauen, die (formal) geringqualifiziert sind und erhöhten Unterstützungsbedarf haben. Das Programm kann davor bewahren, längerfristig von Unterstützungsleistungen abhängig zur werden, denn gerade die ersten Jahre nach der Ankunft in Deutschland sind entscheidend für die weitere Berufstätigkeit und den Erfolg am Arbeitsmarkt.
Der Deutsche Landkreistag hat die Vorschläge der Regierungskommission zur Reform der Krankenhausvergütung als ersten, aber noch nicht ausreichenden Schritt bewertet. Präsident Landrat Reinhard Sager sagte: „Es ist richtig und notwendig, dass die Vorhaltekosten von Krankenhäusern übernommen werden. Das ist für die Landkreise als Krankenhausträger bedeutsam und ein guter Startpunkt für die nun folgende Reformdiskussion mit allen beteiligten Akteuren.“ Die vorliegenden richtigen Vorschläge allein würden allerdings die strukturelle Unterfinanzierung der Kliniken nicht beenden: „Das ist und bleibt das Hauptproblem, für das wir im Zuge der angekündigten großen Krankenhausreform Lösungen erwarten. Hierbei spielen auch die Länder eine wesentliche Rolle, da sie für die Investitionsförderung und die Standortplanung verantwortlich sind.“
Die im Gesetzentwurf zur Strompreisbremse geplante Abschaffung der vermiedenen Netzentgelte für dezentrale Stromeinspeisung stößt auf breite Kritik bei kommunalen Spitzenverbänden, der Energiewirtschaft und Gewerkschaftsvertretern. In einer gemeinsamen Pressemitteilung betonen der Deutsche Städtetag, der Deutsche Landkreistag, der Deutsche Städte- und Gemeindebund, die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Verdi, der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), der Energieeffizienzverband für Wärme, Kälte und KWK (AGFW) und der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) die Bedeutung der Netzentgelte: Eine komplette Abschaffung auch für Bestandsanlagen sendet ein verheerendes Signal für das Vertrauen in gesetzgeberische Festlegungen aus.
Die stationäre medizinische Versorgung ist eine zentrale Aufgabe der öffentlichen Daseinsvorsorge. Als solche muss sie für alle Menschen in Deutschland flächendeckend, qualitativ hochwertig und erreichbar sein, betonen die Trägerverbände der konfessionellen Krankenhäuser Katholischer Krankenhausverband Deutschland e.V. (kkvd) und Deutscher Evangelischer Krankenhausverband (DEKV) sowie die kommunalen Spitzenverbände Deutscher Landkreistag und Deutscher Städtetag. Daher müssen bei der Reform der stationären Patientenversorgung – besonders bei der Krankenhausplanung und -finanzierung – die Daseinsvorsorge und gleichwertige Lebensbedingungen Vorrang haben vor wirtschaftlichen Belangen.
Der Deutsche Landkreistag hat gegenüber der Funke Mediengruppe (Donnerstagsausgaben) begrüßt, dass es dem Vermittlungsausschuss gelungen ist, beim Bürgergeld zu einer Einigung zu gelangen, die dem Prinzip von „Fördern und Fordern“ wieder mehr Geltung verschafft. Präsident Landrat Reinhard Sager sagte: „Auch wenn wir bei unserer sehr grundsätzlichen Kritik am Bürgergeld bleiben, sind im Rahmen des politisch Möglichen im Vermittlungsverfahren viele Verbesserungen erreicht worden. Vor allem der Wegfall der ‚Vertrauenszeit‘ ist gut und richtig, um die Verbindlichkeit im Integrationsprozess zu erhalten und nicht aufzuweichen. Auch dass die Karenzzeiten halbiert wurden und das Schonvermögen um fast die Hälfte abgesenkt wurde, bewirkt eine wesentliche Korrektur des Bürgergeld-Gesetzes: Durch diese Änderungen werden die Anreize erhöht, die Integration in Arbeit nach Kräften voranzutreiben. Dies ist richtig und wichtig. Im Rahmen dessen, was erreichbar war, ist das Vermittlungsergebnis ein guter Erfolg, das wesentliche Forderungen des Deutschen Landkreistages berücksichtigt.“
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